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VERFASSUNG

Präambel
Wir, das Volk des Staates San Andreas, geben uns diese Verfassung, um eine rechtsstaatliche Ordnung zu errichten, die Freiheit und Gerechtigkeit für alle Bürger gewährleistet, die Menschenwürde achtet und das Gemeinwohl fördert. 

Verfassung - Stand 11.2025

I. Grundrechte

1. Menschenwürde

 

1.1 Die Würde des Menschen ist unantastbar.
1.2 Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
1.3 Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

2. Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, Leben und Freiheit

 

2.1 Jeder hat das Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die geltenden Gesetze verstößt.
2.2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
2.3 Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
2.4 In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

3. Gleichheit vor dem Gesetz

 

3.1 Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich.
3.2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
3.3 Niemand darf wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Lebensalter oder sexueller Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.

 

4. Religionsfreiheit

 

4.1 Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist jedermann gewährleistet.
4.2 Der Genuss bürgerlicher Rechte ist von Religionsbekenntnissen unabhängig.

 

5. Presse- und Meinungsfreiheit

 

5.1 Pressefreiheit und freie Berichterstattung durch Rundfunk und Zeitung sind gewährleistet.
5.2 Eine Zensur findet nicht statt.

5.3 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
5.4 Diese Rechte finden ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen und im Recht der persönlichen Ehre.
5.5 Bei grenzüberschreitenden Veröffentlichungen dürfen Strafverfolgungsbehörden diese als Indizien oder Beweismittel verwenden, soweit es gesetzlich zulässig ist.

5.6 Niemand darf wegen der Äußerung einer Meinung verfolgt werden, soweit sie nicht zu Straftaten auffordert oder andere Grundrechte verletzt.

 

6. Immunität

 

6.1 Inhaber hoher politischer und justizieller Ämter sind von unmittelbarer Strafverfolgung befreit, soweit sie in Ausübung ihres Amtes handeln.
6.2 Geschützte Amtsträger sind insbesondere:
 a) Minister of Justice
 b) Stabschefin

 

7. Berufsfreiheit

 

7.1 Jeder Bürger hat das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen.
7.2 Einschränkungen dürfen nur durch Gesetz erfolgen.
7.3 Zwangsarbeit ist nur bei gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung zulässig.

 

8. Versammlungsfreiheit

 

8.1 Alle Bürger dürfen sich friedlich und ohne Waffen versammeln.
8.2 Öffentliche Versammlungen können beschränkt werden, wenn dies zur Wahrung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung notwendig ist.

 

9. Eigentum

 

9.1 Eigentum ist gewährleistet und verpflichtet zugleich.
9.2 Sein Gebrauch soll dem Wohl der Gemeinschaft dienen.
9.3 Enteignung darf nur auf gesetzlicher Grundlage oder durch freiwillige Übereignung erfolgen.

 

10. Unverletzlichkeit der Wohnung

 

10.1 Wohnung und Anwesen sind unverletzlich.
10.2 Durchsuchungen dürfen nur auf richterliche Anordnung oder bei Gefahr im Verzug erfolgen.
10.3 Akustische Überwachung ist nur mit richterlicher Genehmigung zulässig, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert wäre.

 

11. Recht auf Privatsphäre

 

11.1 Jeder Bürger hat Anspruch auf Schutz seiner persönlichen Daten.
11.2 Eingriffe in die Privatsphäre sind nur aufgrund eines Gesetzes und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig.
11.3 Das FIB und andere Sicherheitsbehörden dürfen personenbezogene Daten nur im Rahmen gesetzlicher Befugnisse erheben und verarbeiten.

 

12. Staatsangehörigkeit und Bürgerstatus

 

12.1 Die Staatsangehörigkeit von San Andreas wird durch Geburt oder Einbürgerung erworben.
12.2 Sie darf nicht willkürlich entzogen werden.
12.3 Jeder Staatsbürger hat Anspruch auf konsularischen Schutz und das Recht auf Rückkehr.

 

13. Vereinigungsfreiheit

 

13.1 Alle Bürger dürfen Vereine und Gesellschaften bilden.
13.2 Vereinigungen, deren Zwecke den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, sind verboten.
13.3 Das Recht, Vereinigungen zur Wahrung wirtschaftlicher oder sozialer Interessen zu gründen, ist gewährleistet.

 

14. Petitionsrecht

 

14.1 Jeder hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an Behörden oder die Volksvertretung zu wenden.
14.2 Behörden sind verpflichtet, auf Petitionen innerhalb angemessener Frist zu antworten.

 

15. Rechtsschutzgarantie

 

15.1 Wird jemand durch öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, steht ihm der Rechtsweg offen.
15.2 Jeder hat Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem unabhängigen Gericht.
15.3 Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

 

16. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

 

16.1 Jeder Eingriff staatlicher Gewalt in Grundrechte muss verhältnismäßig sein.
16.2 Ein Eingriff ist verhältnismäßig, wenn er geeignet, erforderlich und angemessen ist, um den legitimen Zweck zu erreichen.

 

17. Unschuldsvermutung

 

17.1 Jeder Angeklagte gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
17.2 Die Beweislast liegt bei der Anklage.
17.3 Im Zweifel ist zugunsten des Angeklagten zu entscheiden.

 

18. Weitere Grundrechte

 

18.1 Weitere Grundrechte können durch Gesetz festgelegt werden, sofern sie dieser Verfassung nicht widersprechen.

II. Staatsorganisation

 

19. Staatsgewalt und Gewaltenteilung

 

19.1 San Andreas ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
19.2 Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
19.3 Sie wird durch Wahlen, Abstimmungen und die Organe der Gesetzgebung, Exekutive und Judikative ausgeübt.
19.4 Diese Gewalten sind an die verfassungsmäßige Ordnung, Gesetz und Recht gebunden.

 

20. Gewaltenteilung (Details)

 

20.1 Die Legislative wird durch gewählte Volksvertreter ausgeübt.
20.2 Die Exekutive durch die Regierung und ihre Behörden.
20.3 Die Judikative durch unabhängige Gerichte.
20.4 Jede Gewalt kontrolliert die andere (Checks & Balances).

III. Staatsinstitutionen

 

21. Minister of Justice

 

21.1 Der Minister of Justice ist oberster Repräsentant der Exekutive und leitet die Regierung.
21.2 Er koordiniert Ministerien und Behörden und vertritt den Staat nach innen und außen.

 

22. Federal Investigation Bureau (FIB)

 

22.1 Das FIB bekämpft schwere Straftaten und wahrt die nationale Sicherheit.
22.2 Es führt Ermittlungen bei komplexen Fällen, die örtliche Behörden übersteigen.
22.3 Seine Befugnisse werden durch Gesetz geregelt.
22.4 Es arbeitet eng mit anderen Sicherheitsbehörden zusammen.

22.5 Ermittlungen zwecks strafrechtlich relevanten Fällen.

 

23. Los Santos Police Department (LSPD)

 

23.1 Das LSPD wahrt die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Zuständigkeitsbereich.
23.2 Es führt strafrechtliche Ermittlungen, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr durch.
23.3 Das LSPD ist eine Exekutivbehörde zur Ausführung und Wahrung der Gesetze des Staates

 

24. San Andreas Medical Department (SAMD)

 

24.1 Das SAMD gewährleistet die medizinische Versorgung des Staates.
24.2 Nur vereidigte Amtsärzte dürfen amtliche Gutachten erstellen.
24.3 Das SAMD stellt die medizinische Infrastruktur für staatliche Einrichtungen bereit.

IV. Justizwesen

 

25. Richterliche Unabhängigkeit

 

25.1 Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
25.2 Sie dürfen nur aus gesetzlichen Gründen und durch richterliche Entscheidung abgesetzt oder versetzt werden.

 

26. Gerichtssystem

 

26.1 Die Rechtsprechung liegt beim Obersten Gericht und den nachgeordneten Gerichten.
26.2 Das Oberste Gericht ist höchste Instanz und Verfassungsgericht.
26.3 Alle Gerichte sind zur Unparteilichkeit und Wahrung der Grundrechte verpflichtet.

 

27. Oberster Richter

 

27.1 Der Oberste Richter leitet das Oberste Gericht.
27.2 Er muss über juristische Qualifikation und Erfahrung verfügen.
27.3 Er entscheidet über Verfassungsfragen in letzter Instanz.

 

28. Generalstaatsanwalt

 

28.1 Der Generalstaatsanwalt ist oberster Anklagevertreter des Staates.
28.2 Er leitet die Staatsanwaltschaft und koordiniert deren Arbeit.
28.3 Der Generalstaatsanwalt arbeitet eng mit dem Minister of Justice zusammen, bleibt jedoch in seiner Anklagetätigkeit unabhängig

V. Verfassungsschutz und Schlussbestimmungen

 

29. Vorrang der Verfassung

 

29.1 Diese Verfassung ist höchste Rechtsquelle des Staates.
29.2 Das Oberste Gericht prüft Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit.

 

30. Verfassungsänderung

 

30.1 Änderungen dieser Verfassung erfordern eine qualifizierte Mehrheit.
30.2 Artikel 1–4 und 19–20 sind unabänderlich.

 

31. Verfassungsschutz

 

31.1 Wer diese Verfassungsordnung aktiv beseitigen oder gefährden will, verwirkt seine Grundrechte.
31.2 Über die Verwirkung entscheidet das Oberste Gericht.

 

32. Inkrafttreten

 

32.1 Diese Verfassung tritt mit Verkündung in Kraft.
32.2 Alle vorherigen Fassungen verlieren ihre Gültigkeit.
32.3 Regelungen zu Verteidigungs- und Notstandsfällen (DEFCON) werden in einem gesonderten Gesetz durch das DOJ festgelegt.

DEPARTMENT OF JUSTICE
Los Santos

oder kommen Sie vorbei

Adresse - 7248f

Hinweis: Dies ist eine GTA Roleplay-Spielseite. Alle Inhalte, Charaktere und Szenarien sind fiktiv und dienen ausschließlich der Unterhaltung im Rahmen des Rollenspiels.

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