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Luftverkehrs-
gesetz

LuftVG
Wir, das Volk des Staates San Andreas, geben uns diese Verfassung, um eine rechtsstaatliche Ordnung zu errichten, die Freiheit und Gerechtigkeit für alle Bürger gewährleistet, die Menschenwürde achtet und das Gemeinwohl fördert. 
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LuftVG - Stand 11.2025

LuftVG - Luftverkehrgesetz


§1 Nutzung

  1. Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte, die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.

  2. Luftfahrzeuge sind

    1. Flugzeuge

    2. Drehflügler

    3. Luftschiffe

    4. Segelflugzeuge

    5. Motorsegler

    6. Frei- und Fesselballone

    7. Flugmodelle

    8. Luftsportgeräte

    9. Drohnen

    10. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

    11. Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper gelten als Luftfahrzeuge, solange sie sich im Luftraum befinden. Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).



§2 Erlaubnis

  1. Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient (Luftfahrer) bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn

    1. der Bewerber das vorgeschriebene Mindestalter besitzt,

    2. der Bewerber seine Tauglichkeit nachgewiesen hat,

    3. keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, ein Luftfahrzeug zu führen oder zu bedienen,

    4. der Bewerber eine Prüfung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal beim US. Department of Justice zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung des US. Department of Justice, die durch die Verordnung geändert worden ist, bestanden hat und

    5. dem Bewerber nicht bereits eine Erlaubnis gleicher Art und gleichen Umfangs nach Maßgabe dieser Vorschrift erteilt worden ist.

  2. Die Vorschriften des Absatzes 1 sind auf sonstiges Luftfahrtpersonal sinngemäß anzuwenden, soweit seine Tätigkeit auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 erlaubnispflichtig ist.

  3. Die Erlaubnis ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht mehr vorliegen oder Zweifel an der Zuverlässigkeit des Luftsicherheitsgesetzes bestehen.

  4. Bei Übungs- und Prüfungsflügen in Begleitung von Fluglehrern gelten die Fluglehrer als diejenigen, die das Luftfahrzeug führen oder bedienen. Das Gleiche gilt auch für Prüfer bei Prüfungsflügen und für Luftfahrer, die andere Luftfahrer in ein Luftfahrzeugmuster einweisen oder mit diesem vertraut machen, es sei denn, dass ein anderer als verantwortlicher Luftfahrzeugführer bestimmt ist. Bei Übungs- und Prüfungsflügen ohne Begleitung von Fluglehrern oder Prüfern bedürfen Luftfahrer keiner Erlaubnis, wenn es sich um Flüge handelt, die von Fluglehrern oder Prüfern angeordnet und beaufsichtigt werden.



§3 Fliegen ohne Lizenz

In Los Angeles ist das Fliegen ohne Lizenz in vielen Fällen illegal und kann zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Das Fliegen von Luftfahrzeugen, sei es mit einem Flugzeug, einem Hubschrauber oder einer Drohne, unterliegt strengen Vorschriften.

 


§4 Landeverstoß

 

Ein Landeverstoß bezieht sich auf die Verletzung von Vorschriften im Zusammenhang mit der Landung eines Luftfahrzeugs und kann je nach Situation unterschiedliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

DEPARTMENT OF JUSTICE
Los Santos

oder kommen Sie vorbei

Adresse - 7248f

Hinweis: Dies ist eine GTA Roleplay-Spielseite. Alle Inhalte, Charaktere und Szenarien sind fiktiv und dienen ausschließlich der Unterhaltung im Rahmen des Rollenspiels.

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