top of page

Betäubungsmittel-gesetz

BtMG
Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Umgang mit Drogen und kontrollierten Substanzen im Staat San Andreas. Es dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und stellt sicher, dass Herstellung, Handel und Besitz nur im Rahmen gesetzlicher Vorschriften erfolgen, um Missbrauch zu verhindern.
ChatGPT Image 4. Nov. 2025, 23_24_41.png

BtMG - Stand 11.2025

BtMG - Betäubungsmittelgesetz

 

§ 1 Begrifflichkeit

 

Das Betäubungsmittelgesetz regelt den Besitz, den Handel, die Herstellung, den Anbau sowie die Einfuhr und Ausfuhr bewusstseinsverändernder Substanzen.
Die nach diesem Gesetz verbotenen Substanzen und Grundstoffe sind in § 7 aufgeführt.

 

§ 2 Erlaubnis zum Handel

  1. Ein Handel mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 7 ist grundsätzlich untersagt.

  2. Ausnahmen gelten nur für Unternehmen, die vom Department of Justice (DOJ) lizenziert wurden, um den Verkauf an berechtigte Personen vorzunehmen.

  3. Berechtigte Personen sind ausschließlich Bürger, die ein gültiges ärztliches Attest oder Rezept eines staatlich zugelassenen Arztes (z. B. San Andreas Medical Department) vorlegen, welches den Erwerb der jeweiligen Substanz ausdrücklich gestattet.

  4. Lizenznehmer sind verpflichtet, Identität und Rezept des Käufers zu prüfen und die Abgabe ordnungsgemäß zu dokumentieren.

  5. Verstöße gegen Lizenzauflagen, insbesondere Abgaben ohne gültiges Rezept oder an nicht berechtigte Personen, führen zum sofortigen Entzug der Lizenz durch das DOJ.
     

 

§ 3 Besitz

  1. Der Besitz von Betäubungsmitteln und illegalen Substanzen ist strafbar.

  2. Mit gültiger DOJ-Lizenz und einem ärztlichen Attest oder Rezept kann der Besitz bestimmter Substanzen und Betäubungsmittel im kontrollierten Rahmen erlaubt sein.

  3. Eine Weitergabe oder der Verkauf an Dritte ist in jedem Fall verboten.

  4. Der Besitz von bis zu fünf (5) Joints wird als Eigenbedarf angesehen und stellt keine Straftat dar, sofern keine Handelsabsicht oder öffentliche Gefährdung besteht.

  5. Über Sonderfälle entscheidet das Department of Justice oder ein zuständiger Richter.
     

 

§ 4 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr

  1. Die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Betäubungsmitteln ist verboten.

  2. Auch Personen, die an Transport, Lagerung oder Besitz der eingeführten Substanzen beteiligt sind oder waren, machen sich strafbar.

  3. Ausnahmen gelten ausschließlich für staatlich autorisierte Transporte unter Aufsicht des DOJ oder staatlicher Sicherheitsbehörden.
     

 

§ 5 Herstellung

  1. Die Herstellung von Betäubungsmitteln und illegalen Substanzen ist strafbar.

  2. Mit DOJ-Lizenz kann die Herstellung bestimmter Substanzen im kontrollierten Rahmen gestattet werden, sofern diese einem medizinischen oder wissenschaftlichen Zweck dient.

  3. Jeder Gegenstand, Rohstoff oder jede Substanz, die ausschließlich der Herstellung illegaler Betäubungsmittel dient, ist verboten.
     

 

§ 6 Handel

  1. Der Handel, die Abgabe sowie der Ankauf von Betäubungsmitteln und illegalen Substanzen sind strafbar.

  2. Wer mehr als zehn (10) Einheiten einer oder mehrerer in § 7 genannten Substanzen besitzt, handelt nach richterlicher Vermutung mit Handelsabsicht, sofern kein gegenteiliger Nachweis erbracht wird.

  3. Mit DOJ-Lizenz kann der Handel bestimmter Substanzen im kontrollierten Rahmen gestattet sein.

  4. Ein Handel außerhalb der lizenzierten Strukturen oder an nicht berechtigte Personen ist strafbar und führt zum sofortigen Lizenzentzug.
     

 

§ 7 Illegale Substanzen und Grundstoffe

 

Illegale Substanzen:
Cannabis, Crack, Ecstasy, Kokain, Lean, LSD, Meth, Weed, Joints

Illegale Grundstoffe / Rohstoffe:
Ammoniak, Schwefelsäure, Cannabisblüten, Cannabissamen, Cocablätter

➡️ Cannabisprodukte (z. B. Weed, Joints, Cannabisblüten) gelten als illegal, sofern sie nicht durch ein gültiges ärztliches Rezept und eine DOJ-Lizenz gemäß §§ 2, 3 und 8 gedeckt sind.

 

§ 8 Verkauf und legale Bezugsquellen

  1. Der Verkauf von Cannabisprodukten (z. B. Weed, Joints, Cannabisblüten oder medizinische Extrakte) ist ausschließlich durch vom DOJ lizenzierte Apotheken oder Unternehmen zulässig.

  2. Eine Abgabe an Endkunden darf nur gegen Vorlage eines gültigen ärztlichen Attests oder Rezepts erfolgen. Das Rezept muss Produkt, Menge und Gültigkeitsdauer eindeutig benennen.

  3. Lizenzierte Händler dürfen Cannabis ausschließlich von staatlich zugelassenen Herstellern oder Importeuren beziehen. Das DOJ führt ein zentrales Register über alle genehmigten Quellen.

  4. Verkauf ohne gültiges Rezept, Bezug aus nicht zugelassenen Quellen oder Abgabe an Nichtberechtigte führt zum sofortigen Entzug der Lizenz und kann strafrechtlich verfolgt werden.

  5. Ein Privatrezept kann entgegen einer Gebühr von Medizinischen Fachkräften verschrieben werden.

  6. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z. B. Preisgestaltung, Abgabemengen, Dokumentationspflichten) regelt das Handelsgesetzbuch (HGB).

  7. Die Verfahrensabläufe (z. B. Rezeptprüfung, Kontrolle, Eintragung ins DOJ-Register) werden in der Allgemeinen Prozessordnung (APO) festgelegt.
     

 

§ 9 Verwaltung und Aufsicht

  1. Das Department of Justice (DOJ) ist oberste Aufsichtsbehörde für den Vollzug dieses Gesetzes.

  2. Das DOJ kann stichprobenartige Kontrollen bei lizenzierten Betrieben durchführen, Verstöße ahnden und Lizenzen entziehen.

  3. Die Zusammenarbeit zwischen DOJ, San Andreas Medical Department (SAMD) und Exekutivbehörden ist verpflichtend.

DEPARTMENT OF JUSTICE
Los Santos

oder kommen Sie vorbei

Adresse - 7248f

Hinweis: Dies ist eine GTA Roleplay-Spielseite. Alle Inhalte, Charaktere und Szenarien sind fiktiv und dienen ausschließlich der Unterhaltung im Rahmen des Rollenspiels.

  • Discord
  • Twitch
  • YouTube
bottom of page