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Pressegesetz

PrG
Das Pressegesetz des Staates San Andreas sichert die Freiheit der Medien und die Unabhängigkeit der Berichterstattung.
Es regelt die Rechte und Pflichten der Presse, schützt journalistische Quellen und fördert eine verantwortungsvolle, wahrheitsgemäße Informationsvermittlung im öffentlichen Interesse.
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PrG - Stand 11.2025

PrG - Pressegesetz

 

Allgemeine Bestimmungen 

 

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

  1. Dieses Gesetz regelt die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Presse im Staat Los Santos.

  2. Es gilt für alle Formen journalistischer Tätigkeit – insbesondere Nachrichtenagenturen, Fernsehsender, Radio, Onlineportale, Social-Media-Redaktionen und freie Journalisten.

  3. Ziel ist der Schutz der Pressefreiheit sowie die Sicherstellung einer wahrheitsgemäßen, sachlichen und unabhängigen Berichterstattung.

 

§ 2 Rechte der Presse

  1. Die Presse ist frei und unabhängig. Eine Zensur findet nicht statt.

  2. Journalisten dürfen öffentliche Ereignisse dokumentieren, sofern dadurch keine aktiven Einsatzmaßnahmen, laufenden Ermittlungen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet werden.

  3. Behörden und staatliche Stellen sind verpflichtet, Presseanfragen zu beantworten, soweit dadurch keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen offengelegt werden.

  4. Pressevertreter dürfen bei Einsätzen anwesend sein, müssen sich jedoch an die Anweisungen der Einsatzleitung halten.

 

§ 3 Pflichten der Presse

  1. Journalisten sind zur wahrheitsgemäßen und sorgfältigen Recherche verpflichtet.

  2. Private oder vertrauliche Informationen dürfen nur mit Zustimmung der betroffenen Person veröffentlicht werden.

  3. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen dürfen nur in Bereichen gefertigt werden, in denen die Öffentlichkeit zulässig ist.

  4. Bei Einsätzen der Polizei, des DOJ oder anderer Behörden ist der Sicherheitsabstand einzuhalten.

  5. Falsche Tatsachenbehauptungen oder manipuliertes Material sind untersagt.

 

§ 4 Presseausweis

  1. Zur Ausübung journalistischer Tätigkeit im öffentlichen Raum ist ein gültiger Presseausweis des Department of Justice oder einer anerkannten Redaktion erforderlich.

  2. Der Presseausweis ist auf Verlangen der Behörden jederzeit vorzuzeigen.

  3. Missbrauch des Presseausweises kann zum Widerruf und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

 

§ 5 Verhältnis zu Polizei und Behörden

  1. Pressevertreter dürfen Einsatzorte betreten, solange sie polizeiliche Maßnahmen nicht behindern.

  2. Aufforderungen von Einsatzkräften, den Bereich zu verlassen oder Abstand zu halten, sind unverzüglich zu befolgen.

  3. Verstöße können als Behinderung amtlicher Maßnahmen (§ 33 StGB) geahndet werden.

  4. Polizeibeamte dürfen Aufnahmen nur in Ausnahmefällen untersagen, z. B. zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit, des Opferschutzes oder bei laufenden Ermittlungen.

 

§ 6 Veröffentlichung und Haftung

  1. Für veröffentlichte Inhalte haftet der jeweilige Journalist oder das verantwortliche Medienunternehmen.

  2. Werden Falschinformationen, beleidigende oder ehrverletzende Inhalte veröffentlicht, drohen Strafen nach §§ 43–44 StGB.

  3. Die vorsätzliche Veröffentlichung vertraulicher Ermittlungs- oder Einsatzdaten kann als Verletzung der Schweigepflicht (§ 71 StGB) geahndet werden.

  4. Veröffentlichungen, die Gewalt, Hass oder Straftaten fördern, fallen unter § 31 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten).

 

§ 7 Schutz von Persönlichkeitsrechten

  1. Jeder Bürger hat das Recht am eigenen Bild. Aufnahmen dürfen nur mit Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht werden, sofern sie nicht Teil eines zeitgeschichtlichen Ereignisses oder öffentlichen Interesses sind.

  2. Opfer von Unfällen oder Straftaten dürfen nicht erkennbar dargestellt werden, es sei denn, sie willigen ausdrücklich ein.

  3. Minderjährige dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten abgebildet werden.

 

§ 8 Sanktionen bei Pressevergehen

| Verstoß | Geldstrafe | Haft | Zusatzmaßnahme |

| Unerlaubte Film-/Tonaufnahmen in Sperrzone | 1.500 $ | 5 HE | Beschlagnahme des Materials |

| Behinderung von Einsätzen / Missachtung polizeilicher Anweisungen | 1.000 $ | 10 HE | Platzverweis |

| Falsche Berichterstattung mit Schädigungsabsicht | 2.000 $ | 0 | Gegendarstellungspflicht |

| Veröffentlichung vertraulicher Ermittlungsdaten | 2.500 $ | 10 HE | Lizenzentzug bis 14 Tage |

| Veröffentlichung privater Daten (Doxing) | 3.000 $ | 15 HE | Presseverbot bis zu 30 Tage |

| Missbrauch des Presseausweises | 1.500 $ | 5 HE | Entzug des Ausweises |

| Aufruf zu Gewalt oder Hass in Medien | 5.000 $ | 20 HE | Strafanzeige nach § 31 StGB |

| Behinderung oder Fälschung von Beweismitteln durch Presse | 3.500 $ | 15 HE | DOJ-Verfahren |

 

§ 9 Pressefreiheit und Verantwortung

  1. Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler des demokratischen Staates Los Santos.

  2. Diese Freiheit endet dort, wo Rechte Dritter, die öffentliche Sicherheit oder die Integrität staatlicher Verfahren gefährdet werden.

  3. Verstöße gegen dieses Gesetz werden durch das Department of Justice oder auf Antrag der Polizei geahndet.

 

§ 10 Schlussbestimmung

  1. Jeder akkreditierte Pressevertreter ist verpflichtet, sich mit diesem Gesetz vertraut zu machen.

  2. Das Department of Justice kann Presseausweise erteilen, entziehen oder befristet sperren.

  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Gesetzes können jederzeit durch den Minister of Justice und den Gesetzgebungsrat beschlossen werden.



 

DEPARTMENT OF JUSTICE
Los Santos

oder kommen Sie vorbei

Adresse - 7248f

Hinweis: Dies ist eine GTA Roleplay-Spielseite. Alle Inhalte, Charaktere und Szenarien sind fiktiv und dienen ausschließlich der Unterhaltung im Rahmen des Rollenspiels.

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