
Straßenverkehrs-ordnung
StVO
Wir, das Volk des Staates San Andreas, geben uns diese Verfassung, um eine rechtsstaatliche Ordnung zu errichten, die Freiheit und Gerechtigkeit für alle Bürger gewährleistet, die Menschenwürde achtet und das Gemeinwohl fördert.

StVO - Stand 11.2025
STVO - Straßenverkehrsordnung
§ 1 Grundregeln
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Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
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Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder vermeidbar behindert wird.
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Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, den Weisungen der Polizei und anderer Exekutivorgane Folge zu leisten.
§ 2 Straßenbenutzung
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Es ist grundsätzlich rechts zu fahren, insbesondere bei Gegenverkehr, Kuppen, Kurven oder unübersichtlichen Straßen.
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Fahrbahnmarkierungen, Ampeln und Verkehrszeichen sind zu beachten.
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Fahrzeuge dürfen nur mit straßentauglicher Bereifung und in technisch sicherem Zustand geführt werden.
§ 3 Geschwindigkeit
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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt:
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Innerorts: 100 km/h
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Außerorts: 150 km/h
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Autobahnen/Highways: 280 km/h
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In sensiblen Bereichen gilt maximal 80 km/h, z. B.:
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Um das Police Department, Department of Justice, Krankenhaus, Meeting Point und Flughäfen.
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Die Geschwindigkeit ist stets den Straßen-, Wetter- und Sichtverhältnissen anzupassen.
§ 4 Vorfahrt
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Es gilt die Regel „rechts vor links“, sofern keine Beschilderung etwas anderes anordnet.
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Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Sirene haben jederzeit Vorrang.
§ 5 Überholen
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Rechtsüberholen ist verboten, außer bei Stau oder zähfließendem Verkehr.
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Überholen darf nur bei freier Sicht und ausreichendem Abstand erfolgen.
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Überholvorgänge dürfen keine Gefährdung Dritter darstellen.
§ 6 Sonder- und Wegerechte
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PD, FBI, MD und DOJ dürfen von den Vorschriften abweichen, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist.
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Andere Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, unverzüglich freie Bahn zu schaffen (Rettungsgasse).
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Einsatzfahrzeuge müssen mit Blaulicht und Sirene eindeutig gekennzeichnet sein.
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Missbrauch von Blaulicht oder Sirene ist strafbar.
§ 7 Halten und Parken
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Ein Fahrzeug gilt als geparkt, wenn es länger als 5 Minuten stillsteht oder der Fahrer das Fahrzeug verlässt.
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Parken ist verboten:
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an unübersichtlichen oder gefährlichen Stellen,
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auf Gehwegen oder Sperrflächen,
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vor Einfahrten oder Hydranten.
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Parken ist erlaubt:
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auf markierten Parkflächen,
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am Straßenrand parallel zur Fahrbahn,
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auf Privatgrund mit Erlaubnis des Eigentümers.
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§ 8 Alkohol, Drogen und Fahruntüchtigkeit
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Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist verboten.
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Die zulässige Höchstgrenze beträgt 0,5 Promille oder gleichwertige Werte bei Drogen.
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Zuwiderhandlungen führen zu Bußgeldern, Führerscheinentzug und Haftstrafen nach Strafenkatalog.
§ 9 Verhalten bei Unfällen
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Jeder Unfallbeteiligte ist verpflichtet, sofort anzuhalten und Polizei sowie Rettungsdienst zu verständigen.
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Der Unfallort ist zu sichern.
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Unfallflucht ist eine strafbare Handlung (§ 67 StGB).
§ 10 Verkehrskontrollen
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Polizeibeamte dürfen Fahrzeuge zur Kontrolle anhalten.
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Anweisungen der Beamten sind verbindlich.
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Das Ignorieren oder Flüchten vor einer Kontrolle gilt als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 36 StGB).
§ 11 Fahrerlaubnis
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Jeder Fahrzeugführer muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
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Wiederholtes Fahren ohne Fahrerlaubnis führt zum Führerscheinentzug und ggf. Haftstrafe.
§ 12 Fahrzeugpflichten und Technik
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Beleuchtung, Bremsen und Sicherheitsgurte müssen funktionsfähig sein.
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Lautstärke- und Hupenmodifikationen dürfen keine Behördenfahrzeuge imitieren.
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Dashcams sind erlaubt, jedoch ist die Veröffentlichung ohne Zustimmung untersagt.
§ 13 Luftverkehr
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Landungen sind nur auf genehmigten Landeplätzen erlaubt.
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Fliegen ohne Lizenz ist verboten.
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LAPD, FBI und LAMD dürfen im Einsatz auf Privatgelände landen, wenn dies notwendig ist.
§ 14 Tuning und Umbauten
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Fahrzeugtuning ist erlaubt, sofern die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
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Fahrzeuge mit unzulässigen Modifikationen können beschlagnahmt werden.
§ 15 Fußgänger und Radfahrer
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Fußgänger haben auf Gehwegen Vorrang.
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Radfahrer dürfen nur auf Straßen oder Radwegen fahren.
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Kraftfahrer müssen besonders auf schwächere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen.
§ 16 Umwelt- und Lärmschutz
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Übermäßiger Motorenlärm, Burnouts und Driften sind untersagt.
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Fahrzeuge dürfen nicht unnötig im Leerlauf betrieben werden.
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Tiere auf der Fahrbahn sind mit besonderer Vorsicht zu beachten.
§ 17 Entzug der Fahrerlaubnis
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Das DOJ oder die Polizei können die Fahrerlaubnis entziehen, wenn
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wiederholt gegen die StVO verstoßen wurde,
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eine Gefährdung anderer vorlag,
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oder Alkohol-/Drogenfahrten begangen wurden.
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Neuerwerb frühestens nach 7 Tagen möglich.
§ 18 Illegale Straßenrennen
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Verbot: Das Durchführen, Veranstalten oder Teilnehmen an illegalen Straßenrennen im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten.
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Tatbestand: Ein illegales Straßenrennen liegt vor, wenn
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Fahrzeuge mit dem Ziel eines Geschwindigkeitsvergleichs,
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einer Zeitmessung, oder
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zur Demonstration fahrerischer Überlegenheit
auf öffentlichen Straßen oder zugänglichen Flächen bewegt werden,
ohne Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
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Strafmaß: Wer an einem illegalen Straßenrennen teilnimmt oder dieses veranstaltet, wird mit
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Freiheitsstrafe bis zu 30 Hafteinheiten und/oder
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Geldstrafe bis zu 10.000 $ bestraft.
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Zusatzmaßnahmen:
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Das Fahrzeug kann beschlagnahmt und eingezogen werden.
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Der Führerschein kann bis zu 30 Tagen entzogen werden.
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Bei wiederholtem Verstoß kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden.
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Gefährdung Dritter: Wer durch ein illegales Straßenrennen Leib, Leben oder Eigentum anderer gefährdet, wird gemäß § 28 Gefährdung des Straßenverkehrs (StGB) zusätzlich bestraft.
§ 19 Strafverfolgung und Sanktionen
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Verstöße gegen diese StVO werden gemäß Strafenkatalog (Anh. 1) geahndet.
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Bei besonders schweren Verstößen kann eine Haftstrafe verhängt werden.
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Das DOJ & LSPD entscheiden über den Entzug der Fahrerlaubnis oder die Beschlagnahme von Fahrzeugen.
§ 20 Schlussbestimmungen
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Jeder Bürger ist verpflichtet, sich mit den Verkehrsregeln vertraut zu machen.
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Änderungen an dieser StVO können jederzeit durch den Minister of Justice beschlossen werden.

